Historie
Contergan - Kurzdarstellung
Am 1. Oktober 1957 brachte die Firma Grünenthal GmbH in Stolberg bei Aachen, eine Tochter der Mäurer & Wirtz-Gruppe und der Dalli-Werke, das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid (N-Phthalyglutaminsäure-imid)in den Handel.
Grünenthal verkaufte Contergan und behauptete, es sei vollkommen ungefährlich, ohne dabei die Einnahme während der Schwangerschaft auszuschließen.
Grünenthal hatte Contergan weiter verkauft, als tausende Meldungen bei ihr eingingen, die über Gesundheitsschäden durch dessen Einnahme berichteten. Sie verkaufte Contergan selbst dann noch weiter, als ihr gleichzeitig von einem deutschen und einem australischen Arzt berichtet wurde, dass Contergan schwerste Missbildungen bei ungeborenen Kindern verursachen würde.
Einer Beantragung der Rezeptpflicht für Contergan hat sie sich ebenso stets widersetzt wie der von vielen Experten geforderten Rücknahme aus dem Handel. Anstatt dessen versuchte sie warnende Ärzte einzuschüchtern oder durch Einflussnahme auf die Redaktionen von wissenschaftlichen Zeitschriften Veröffentlichungen zu verhindern, die über fundierte Ergebnisse von Untersuchungen über die Schädlichkeit des Contergan berichteten.
Hierdurch hat sie Missbildungen bei weltweit über 10.000 und in Deutschland ca. 7000 Kindern an Armen und Beinen, Augen und Ohren, inneren Organen und Genitalien verursacht, die so schwer waren, dass in Deutschland ca. 4000 von ihnen ihre Körper- und Gesundheitsschäden nicht überlebten. Es überlebten in Deutschland bis heute etwa 2600 Betroffene. Auch verursachte Contergan bei tausenden Menschen äußerst schmerzhafte und irreparable Nervenschäden (Thalidomidpolyneuritis), die nach längerem Contergan-Gebrauch, der von Grünenthal selbst empfohlen wurde, auftraten.
Erst nach dem die Öffentlichkeit durch einen Zeitungsartikel in der "Welt am Sonntag" vom 26. November 1961 unterrichtet wurde, zog Grünenthal Contergan aus dem Handel.
Der Contergan-Strafprozess gegen den Grünenthal-Eigentümer Dr. Hermann Wirtz und andere Verantwortliche wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Einer gerechten Entschädigung hat sich Grünenthal stets widersetzt.
In den 70er Jahren wurde ein Stiftungsgesetz ins Leben gerufen (heute: „Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen”), dass eine nach Schadensgrad bemessene monatliche "Rente" durch eine Stiftung an die Betroffenen ausschüttet.
Durch ihre Vorgehen erreichte Grünenthal sogar, dass in dem Stiftungsgesetz eine Bestimmung verankert wurde, die eine Geltendmachung von Regressansprüchen seitens der Geschädigten gegenüber Grünenthal unmöglich macht.
2007 wurde die Öffentlichkeit durch verschiedene Maßnahmen der Opfer und die Ausstrahlung des Conterganspielfilms „Eine einzige Tablette” erneut auf das Schicksal der Geschädigten aufmerksam gemacht.
2008 verdoppelte die Bundesregierung die Conterganrenten. Um aus den negativen Schlagzeilen zu kommen, machte Grünenthal den Geschädigten das Angebot, einmalig 50 Millionen Euro in die Stiftung zu zahlen.
Viele der Betroffenen sind erwerbsunfähig und aufgrund ihrer Folgeschäden in Frührente gegangen.
Stand: 20.02.2012